Wann ersetzt der Sexroboter den Menschen?
Es gibt sie schon: Sexroboter: Noch nicht in jedem Haushalt oder an jeder Straßenecke und aus verschiedenen Gründen scheint die Annahme gerechtfertigt, dass diese niemals eine vergleichbare Verbreitung erfahren, wie etwa Laptops oder Smartphones. Dennoch, wie bei den Mobile Devices spielt die schnell voranschreitende technologische Entwicklung ebenfalls eine Rolle für Sex Toys und eben auch Sexroboter.
Der Sexroboter unterscheidet sich deshalb von der „herkömmlichen Sexpuppe“, da Künstliche Intelligenz (K.I) in diesen verbaut ist und ab dieser Stelle wird es spannend: K.I. funktioniert nur dann richtig gut, wenn sie mit Daten gut gefüttert wird. Mit vielen Daten! Daten, die über Kameras, Mikrofone oder Sensoren gesammelt werden. Bei den in Sexrobotern gesammelten Daten handelt es sich fast ausnahmslos um Daten, die unproblematisch unter Artikel 9 DSGVO subsumiert werden können. Aber auch das Thema Datenschutzfolgenabschätzung (oder besser: Privacy Impact Asssessment) gewinnt hier eine pikante Bedeutung.
Darüber hinaus birgt die Möglichkeit, dass im Wege der Customization ein Sexroboter nach Wunsch kreiert werden kann, weitere ethische Implikationen. Soll jede Ausformung menschlicher Fantasie gestattet sein? Soll es nicht gerade möglich sein/ möglich gemacht werden, dass gesellschaftlich nicht gewollte Sexualpraktiken an einem Sexroboter (einem Gegenstand) ausgelebt werden?
Warum wir die rechtlichen und ethischen Maßstäbe, die bei der Konstruktion von Sexrobotern angelegt werden, nicht allein den Produzenten überlassen sollten, wird in diesem Beitrag/in dieser Session erläutert und diskutiert.
Iris Phan ist
Volljuristin der Stabsstelle IT Recht der Leibniz Universität Hannover, zusätzlich ist sie Lehrbeauftragte des Instituts für Philosophie für Roboterethik, daneben ist sie Doktorandin des Center for Law and Ethics in the Life Science (CELLS), Schriftleitung der datenschutzrechtlichen Fachzeitschrift Privacy in Germany (PinG)