Keynote – 2022 – I

Adrian Lobsiger

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Dr. iur. RA LLM Adrian Lobsiger

Analyse des technisch Machbaren

Die Bearbeitung von Personendaten in der digitalen Realität hat gemäss den Vorgaben des modernen Datenschutzrechts nach dem sogenannten «risikobasierten Ansatz» zu erfolgen.

Ausgangspunkt für jede Analyse der Risiken, welche von einer Datenbearbeitung für das private und selbstbestimmte Leben der Betroffenen einhergehen, ist das technisch Machbare.

Adrian Lobsiger, geb. am 27.12.1959, hat nach seinem Studium an den Universitäten in Bern und Basel ein Masterstudium in Europarecht in Exeter (GB) absolviert.

1992 trat der promovierte Jurist in den Bereich Internationales Privatrecht des Bundesamtes für Justiz (BJ) ein, bevor er 1995 ins Bundesamt für Polizei (fedpol) wechselte, wo er zuletzt als stellvertretender Direktor amtierte. Als Chef der Stabsabteilung und des dazugehörigen Dienstes für Recht und Datenschutz war er für die rechtskonforme Bearbeitung von Personendaten im Verkehr mit in- und ausländischen Behörden verantwortlich.

In den Jahren 2000 bis 2005 gründete und leitete er nebenamtlich das Nachdiplomstudium zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie das Kompetenzzentrum für Forensik und Wirtschaftskriminalistik an der Hochschule Luzern.

Adrian Lobsiger wurde im November 2015 vom Bundesrat gewählt und im März 2016 vom Parlament bestätigt. Er ist seit Juni 2016 im Amt. An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Wiederwahl von Adrian Lobsiger für eine zweite Amtsperiode bis Ende 2023 als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestätigt.

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