Session-Ideen 2021

Wie unter Was ist ein BarCamp? erklärt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht mitteilen, welche Inhalte auf dem IT Juristinnen Tag vorgetragen und diskutiert werden. Schliesslich kommt es darauf an, welche Sessions von den TeilnehmerInnen angeboten werden und welche Sessions Sie als hörens- und sehenswert auswählen. 

Möglicherweise können sich jedoch einige von Ihnen, die mit dem Format des BarCamps  noch nicht ganz so vertraut sind, nicht recht vorstellen, was unter einem “Session-Angebot” zu verstehen ist. Aus diesem Grund haben wir hier im Vorwege vier TeilnehmerInnen gebeten, sich selbst sowie die von Ihnen geplante Sessions, bzw. die Session-Ideen an dieser Stelle schon einmal vorzustellen.

Ihnen gefallen die hier aufgeführten Themen nicht? Kein Problem. Bringen Sie selbst Ihre Session-Ideen mit und diskutieren Sie die Themen auf fachlich hohem Niveau mit den KollegInnen, die Sie schon immer einmal auf einer Veranstaltung sehen wollten! Gerne stellen wir auch Ihre Session-Idee im Vorwege hier schon vor. Schreiben Sie uns einfach.

Übrigens, die Vorstellung einer Session-Idee an dieser Stelle sagt nichts darüber aus, ob die jeweilige Session auch tatsächlich stattfindet. Denn dafür müssen die Sessions selbstverständlich erst noch von den TeilnehmerInnen bei der Sessionplanung gewählt werden! 

Last but not least, Sie wundern sich, dass eine Teilnehmerin hier zwei Sessions vorstellt? Tja, auch das ist bei einem BarCamp kein Problem. Sie können selbstverständlich auch mit zwei Session-Ideen pitchen.  

Hier sind die Session-Vorschläge 2021

Anna Zeiter
Anna Zeiter

Der Wert von Daten

Viele Unternehmen besitzen einen grossen Datenschatz, wissen aber nicht wie der Wert dieser Daten genau zu berechnen ist. In diesem Workshop werden verschiedene Berechnungsansätze für den Wert von Daten vorgestellt sowie Faktoren herausgearbeitet, nach denen sich der Wert von Daten bemisst bzw. variiert.

Anna Zeiter

Anna Zeiter ist seit August 2014 bei eBay tätig und hat bis Februar 2018 den Bereich Privacy für die Region EMEA geleitet. Im März 2018 wurde Anna Zeiter zum Chief Privacy Officer von eBay Inc. benannt, leitet seitdem das globale Privacy Team und ist überdies die Datenschutzbeauftragte von eBay in Europa.

Vor ihrer Tätigkeit bei eBay hat Anna Zeiter in Hamburg im Bereich Medien- und Presserecht promoviert und war anschließend als Rechtsanwältin bei zwei internationalen Grosskanzleien im Bereich Datenschutz-, IT-, Medien- und eCommerce-Recht tätig (bei DLA Piper und Norton Rose Fulbright). Anschliessend hat sie das LL.M. Programm in Law, Science and Technology Recht an der der Stanford Law School mit Auszeichnung absolviert.

Neben ihrer beruflichen Tätigkeit ist Anna Zeiter regelmässige Referentin bei internationalen Datenschutzkonferenzen und unterrichtet an verschiedenen Universitäten, u.a. an der Universität Bern, der Universität Genf sowie der Universität Göttingen.

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Caroline Gaul

Die neue Plattformregulierung der EU

Seit dem 12. Juli 2020 gilt in der EU die «Platform-to-Business» – Verordnung (P2B-Verordnung), die eine Reihe von Informationspflichten statuiert. Zudem hat die EU Kommission im Rahmen der «European Digital Strategy» zwei neue Verordnungen vorgeschlagen, welche die Verbraucher in Zukunft besser schützen und zu faireren und  offeneren digitalen Märkten führen sollen: den «Digital Services Act» (Gesetz über digitale Dienste) und den «Digital Markets Act» (Gesetz über digitale Märkte). Was müssen auch Schweizer Plattformen in Bezug auf die Plattform-Regulierung jetzt schon beachten und was erwartet uns in der Zukunft?  Diesen Fragen werden wir im Rahmen unserer Diskussion nachgehen.

Caroline Gaul

Caroline verfügt über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin im Bereich Informationstechnologie, Datenschutz und Immaterialgüterrecht. Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt sie 2006 (Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main). Bevor sie in die Schweiz kam, war sie lange Jahre als deutsche Rechtsanwältin in einer grösseren Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig. Sie erwarb vertiefte Branchenkenntnisse in der Technologiebranche durch mehrmalige Inhouse-Secondments bei einem globalen Softwarekonzern. Seit 2015 ist Caroline in der Schweiz tätig und berät in der Kanzlei Walder Wyss insbesondere Unternehmen aus dem IT-, Social Media-, Electronic Commerce-, Banken- und Gesundheits-Sektor in allen Fragen des IT – sowie des Schweizer und EU-Datenschutzrechts. Seit Mai 2021 ist sie Mitglied des Vorstands der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI).

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Marlene Schreiber

Chat Funktionen auf e-Commerce-Websites

Chat-Funktionen auf e-Commerce-Websites erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Ob einfache Chatfunktionen oder KI-gestützte Chatbots – neben datenschutz-und wettbewerbsrechtlichen Fragen gilt es insbesondere verbraucherrechtliche Anforderungen im Blick zu behalten.

Marlene Schreiber

Marlene Schreiber ist seit 2012 als Rechtsanwältin bei Haerting Rechtsanwälte tätig und berät ihre Mandanten –  vom Startup bis zum Dax-Unternehmen – zu allen Fragen des IT-Rechts, insbesondere bei der Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Datenschutz-Compliance, Online Marketing, der Implementierung neuer Technologien und der Vertragsgestaltung von eCommerce- und Softwareprojekten. Marlene hält regelmäßig Webinare und Vorträge zu IT-rechtlichen Themen.

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Nicole Beranek Zanon
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Philipp Schmidtke

Nachhaltiger Datenschutz

Datenschutz ist kein statisches Thema. Wer Daten und auch Personendaten als Asset auch in Zukunft nutzen will, ist gut beraten, Datenschutz «nachhaltig» zu betreiben. Was das heisst und warum das wichtig ist, erörtern Philpp und Nicole zusammen in dieser Session.

Nicole Beranek Zanon

Nicole Beranek Zanon ist seit über 20 Jahren Rechtsanwältin und Notarin im «Crypto Valley» Zug. Sie ist führende Partnerin einer national und international, im ICT-Bereich tätigen Kanzlei. Als Certified Information Privacy Professional ist Nicole die Ansprechpartnerin für IT-Contracting, Outsourcing und Datenschutz- und Digitalisierungsprojekte.

Philipp Schmidtke

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Dr. Rehana C. Harasgama​

Datenschutz- und Einwilligungserklärungen im modernen Datenschutzrecht – Empowerment für die Betroffenen oder lästige Informationsüberflut?

Mit der Einführung der DSGVO und nun auch gefolgt vom revidierten DSG sowie neuerer Rechtsprechung wurden die Informationspflichten von Unternehmen stetig ausgebaut. Dies hat vor allem dazu geführt, dass Unternehmen, die Datenschutz-Compliance anstreben, seitenlange Datenschutzerklärungen auf ihre Webseites gestellt haben, welche ihre Datenbearbeitungsprozesse minutiös beschreiben. Dass sie dadurch ihrer Informationspflicht (zumindest teilweise) erfüllt und Transparenz geschaffen wurde, ist unbestritten. In meiner Session möchte ich aber die kritische Frage stellen: Wer liest denn diese Datenschutzerklärungen geschweige denn versteht sie überhaupt? Wer liest die Cookie-Consent-Erklärungen im Detail? Und werden Datensubjekte durch diese neu geschaffenen Informationspflichten denn überhaupt „empowered“ oder empfinden sie diese Informationsflut doch eher als lästig? Diesen Fragen möchte ich in einem regen Diskurs auf den Grund gehen und gemeinsam Lösungen diskutieren, wie denn nun den Datensubjekten tatsächlich gedient wäre.

Dr. Rehana C. Harasgama

Rehana Harasgama ist Expertin im schweizerischen und internationalen Datenschutzrecht. Sie ist seit 2019 bei Bär & Karrer als Anwältin tätig, wo sie das Datenschutzteam zusammen mit Dr. Corrado Rampini und Dr. Jan Kleiner leitet. Rehana Harasgama berät ihre Klienten bei komplexen Fragenstellungen des Datenschutzes, wie z.B. umfassenden grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, der Einführung und Umsetzung von Privacy-by-Design in neuen Technologien und Geschäftsmodellen, der Umsetzung von Prozessen zur Meldung von Datenverletzungen und der Handhabung von personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden. Vor ihrer Tätigkeit bei Bär & Karrer arbeitete sie bei einer der Big Four, wo sie dem Team des internen Datenschutzbeauftragten angehörte und primär die interne Datenschutz-Compliance sicherstellte. Darüber hinaus lehrt Rehana als Dozentin für Datenschutzrecht an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und an der Universität St. Gallen (HSG).

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Sandra Hanhart

News-Content auf Plattformen: Ersetzen Deals mit Medienunternehmen (Google News Showcase, Facebook News) in der Praxis die Regulierung?

In der Schweiz scheitere der Leistungsschutz für Medienunternehmen im Rahmen der letzten URG-Revision. Demgegenüber sind international verschiedene Gesetzgebungsprojekte in Vorbereitung, die sich mit der Abgeltung für News-Content traditioneller Medien auf Plattformen befassen. Darunter insbesondere verschiedene nationale Gesetzesentwürfe in Europa im Rahmen der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, z. B. die Urheberrechtsreform in Deutschland. Interessant sind auch Regulierungsprojekte aus anderen Ländern, z. B. Australien, welches mit seiner Mediengesetzgebung die Plattformen bei Nutzung von Content der traditionellen Medien zu einer Nutzungsgebühr zwingen und zudem die Offenlegung von gewissen Algorithmen mit Einfluss auf das Newsranking erzwingen wollte, worauf Facebook mit der Sperrung aller wichtigen australischen Medien reagierte. Google und Facebook kommen teilweise einer gesetzlichen Abgeltung zuvor, indem sie Kooperationen mit Medienunternehmen eingehen (Nutzungslizenzen) und andere Leistungen anbieten. Zukunftsmodell für die Distribution von redaktionellen Inhalten oder Neuauflage des Mäzenatentums durch Google und Facebook?

Sandra Hanhart

Sandra Hanhart ist Gründungspartnerin von Hanhart Law und berät Klienten aus der Medien-, Werbe- und Technologiebranche. Sie ist nebenamtlich als Fachrichterin am Handelsgericht des Kantons Zürich im Bereich Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht tätig.

Zuvor war sie Partnerin einer Wirtschaftskanzlei und langjährig als General Counsel der TX Group AG (vormals Tamedia-Gruppe) tätig, wobei sie u.a. für die juristische Begleitung diverser Akquisitionen im Bereich Digital-Plattformen (Marketplace, E-commerce) und Newssites und deren Beratung verantwortlich war. Sandra Hanhart studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, verfügt über ein Diplom in Management for the Legal Profession der Universität St. Gallen und das Zürcher Anwaltspatent.

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