Session-Ideen 2024

Tauchen Sie ein in die Welt des IT-Rechts beim IT-Juristinnentag! Unter dem BarCamp-Format, das für offenen Austausch und spontane Begegnungen steht, sind die Inhalte aufregend unbekannt und entspringen den kreativen Köpfen unserer TeilnehmerInnen.

Vielleicht sind Sie noch neu im BarCamp-Universum? Keine Sorge! Einige TeilnehmerInnen haben bereits spannende Session-Ideen enthüllt, um Ihnen einen Vorgeschmack auf das innovative „Session-Angebot“ zu geben.

Nicht genug? Dann werden Sie selbst zum Impulsgeber! Sie sind herzlich eingeladen, Ihre eigenen Session-Ideen mitzubringen und mit renommierten KollegInnen auf hohem Niveau zu diskutieren. Ihre Ideen könnten das Highlight des Tages sein – und wir sind begeistert, sie im Voraus zu präsentieren. Kontaktieren Sie uns einfach.

Bitte beachten Sie: Die hier vorgestellten Sessions sind noch in der Schwebe; sie müssen in der Sessionplanung von den TeilnehmerInnen ausgewählt werden.

Sie fragen sich, ob Sie mehr als eine Session vorstellen können? Natürlich können Sie das! In der freien Atmosphäre eines BarCamps sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Bringen Sie ruhig mehrere Session-Ideen mit

Hier sind die Session-Vorschläge 2024

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Nicole Beranek Zanon

«Medizinische Register: Auftragsverarbeiter oder Verantwortliche?»

Ein medizinisches Register ist nicht gleich ein anderes medizinisches Register. An was der EDÖB die Rollen festmacht, aber was folgt daraus? Gemeinsame Diskussion, ob wir hier der EU-Rechtsprechung folgen sollten. 

Nicole Beranek Zanon

Nicole ist Rechtsanwältin und Notarin, Exec. MBA HSG, CIPP/E, Lead Auditorin ISO 27001 und Partnerin bei HÄRTING Rechtsanwälte AG. Sie ist Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses der Forschungsstelle Informationsrecht Universität St. Gallen, Dozentin an der FHNW, Gastreferentin an der Universität St. Gallen (CAS DPO) und HSLU. HÄRTING Rechtsanwälte AG (www.haerting.ch) in Zug ist eine mehrfach ausgezeichnete Wirtschaftsanwaltskanzlei im Bereich des Information -, Kommunikations- und Technologierechts undberät Start-Ups wie auch börsenkotierte Unternehmen in Datenschutzthemen, Security, Cloud, Outsourcing, Media und neuen Technologien wie AI, DLT, NFT, VR und AR.

keynote speaker it-juristinnen 2024 Erik Petersen
Erik Petersen

«Sekundärnutzung von Daten – wie steht es um die Vereinbarkeit mit dem Zweckbindungsgrundsatz?»

Der zweckändernden Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten stehen – bedingt durch den Zweckbindungsgrundsatz – zahlreiche rechtliche Hürden entgegen. Nimmt man die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in Blick, zieht der engmaschige Rechtsrahmen der DSGVO noch weitere Grenzen. Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und begleitenden nationalen Gesetzen steht eine komplett neue und zusätzliche Regulatorik vor der Tür. Der Vortrag zeigt Möglichkeiten im Umgang mit der Sekundärnutzung auf und gibt eine Einführung in die neuen europäischen Regelungen für Gesundheitsdaten. Eine anschliessende offene Diskussion soll Chancen und Herausforderungen gemeinsam mit den Teilnehmenden beleuchten.

Erik Petersen

Erik Petersen ist Rechtsanwalt und Associate bei HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB in Berlin. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München absolvierte er das Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht mit Stationen beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr und im EU-Parlament in Brüssel. Nach dem universitären Schwerpunkt im Geistigen Eigentum und Wettbewerbsrecht ist er mittlerweile im Datenschutz-, Informations- und Technologierecht zu Hause.

IT-Juristinnentag 2024 – Session Ideen Kirsten Wesiak-Schmidt
Kirsten Wesiak-Schmidt

«Sprechstunde mit Dr. Algorithmus – Wie viel Privatsphäre darf eine KI-unterstützte Diagnose kosten»

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin eröffnet immense Chancen in der (Früh-) Diagnose und bei der Behandlung von Krankheiten. Damit gehen allerdings komplexe rechtliche Fragestellungen einher. Um KI-Modelle erfolgreich einsetzen zu können, müssen diese kontinuierlich mit qualitativ hochwertigen und aktuellen Daten trainiert werden. Hierbei entsteht ein Spannungsverhältnis: Während wohl nahezu alle Patienten von den Vorteilen, die KI in der Medizin bietet, profitieren möchten, besteht Zurückhaltung, wenn es darum geht, die eigenen Daten für das Training der KI-Modelle zur Verfügung zu stellen.  

In dieser Session werden die rechtlichen Herausforderungen beleuchtet, die sich aus der Nutzung von Patientendaten für KI-Modelle zur medizinischen Anwendung ergeben.

Dabei stehen zwei zentrale Fragestellungen im Fokus: Unter welchen Voraussetzungen ist das Trainieren von KI-Modellen mit Gesundheitsdaten zulässig? Wie kann KI im dicht regulierten Gesundheitssektor sicher und effektiv eingesetzt werden?

Dr. Kirsten Wesiak-Schmidt, LL.M., CIPP/E

Dr. Kirsten Wesiak-Schmidt ist seit Anfang 2020 Associate bei der Homburger AG in Zürich. Sie ist vorwiegend in den Bereichen des Schweizerischen und europäischen Datenschutzrechts sowie des Informationstechnologie- und Immaterialgüterrechts tätig und vertritt Klienten in Streitigkeiten vor Gerichten und Behörden. Neben ihrer praktischen Tätigkeit publiziert Dr. Kirsten Wesiak-Schmidt regelmässig zu aktuellen Themen in ihren Schwerpunktbereichen, so u.a. das im Jahr 2023 erschienene Praxishandbuch „Datenschutz im Unternehmen“ (herausgegeben gemeinsam mit Luca Dal Molin), Beiträge zu aktuellen Kommentierungen zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz (2023/2024), sowie die vom Schweizerischen Nationalfonds geförderte Dissertation „Datenschutz als Vermögensrecht“ (2020). Dr. Kirsten Wesiak-Schmidt schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel (MLaw, 2014; Dr. iur., 2019) und der Boston University (LL.M., 2014) ab. Sie erwarb 2017 das Anwaltspatent und ist Certified Information Privacy Professional (CIPP/E).
Susanne Wallace – Session Ideen 2024, IT-Juristinnentag 2024
Susanne Wallace

«Der EU Data Act: Was Unternehmen wissen müssen»

Der Data Act ist ein wesentlicher Bestandteil der EU Daten Strategie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen europäischen Datenraum zu etablieren. Der Data Act wurde zu Beginn des Jahres 2024 verabschiedet und bezweckt, den Datenfluss und die Datenverwertung innerhalb der EU zu unterstützen, indem er eindeutige Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aufstellt.

In dieser Session gibt Susanne Wallace, einen knappen Überblick über die zentralen Inhalte des Data Act. Anschliessend diskutieren wir anhand einiger Beispiele einzelne der daraus resultierenden Herausforderungen.

Einige mögliche Fragestellungen könnten sein:

  • Wer ist Adressat der Pflichten?
  • Wie kann der Data Act mit den bestehenden Rechtsrahmen für den Datenschutz, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht und das Vertragsrecht in Einklang gebracht werden?
  • Fokus Privatwirtschaft: Wie kann man zwischen den Interessen und Erwartungen der verschiedenen Stakeholder: Dateninhaber, Datenempfänger, (Daten)Nutzer und Datenvermittler vermitteln.
  • Kann der Data Act die grenzüberschreitende Datenmobilität und -kooperation innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union erleichtern und stärken?
  • Welche Rechtsbehelfe stehen bei Konflikten und Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien zur Verfügung?

Susanne Wallace

Susanne Wallace ist Group VP und Senior Counsel Digital bei der ABB. Sie ist deutsche Volljuristin mit über 20jähriger Erfahrung im IT-Recht mit Schwerpunkt Einkaufs-/Verkaufsverträgen, Datenschutz- und Urheberschutzrecht. Zu ihrem Tätigkeitsbereichen gehören Technologietransaktionen, Outsourcing, IT-Projektverträge, Cloud und Cyber Security. Ihr besonderes Interesse gilt neuen Technologien wie AI, IOT und Digitalisierung und ihre Anwendung in internationalen komplexen Verträgen. 

IT Juristinnentag 2024 Session Ideen Caroline Gaul
Caroline Gaul

«Der neue Data Act der EU: Auswirkungen auf Medizinprodukte und andere Produkte im Gesundheitsbereich »

Der Data Act der EU regelt u.a. den Zugang zu Daten bei vernetzten Produkten („IoT-Produkten) und „verbundenen Diensten“. Aus dem Data Act ergeben sich wesentliche neue Anforderungen, sowohl in technischer als auch in vertraglicher Hinsicht, die einschneidende Folgen für das Geschäftsmodell von Unternehmen haben. In dieser Session vermittelt Caroline Gaul einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und welche konkreten Auswirkungen der Data Act im Gesundheitsbereich hat. Danach diskutieren wir gemeinsam über die neuen Herausforderungen.

Caroline Gaul

Caroline Gaul berät nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Technologie-, IT- und Datenrechts. Ein besonderer Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der Ausgestaltung von datenbasierten, digitalen Geschäftsmodellen und Plattformlösungen sowie in der Unterstützung bei Projekten in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und Mitbegründerin und Co-Präsidentin des Schweizerischen IT-Juristinnen Verein (SITJ). Zudem publiziert und referiert Caroline Gaul regelmässig zu Themen im Bereich Tech, Künstliche Intelligenz, Data und Digitalisierung.

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Rehana Harasgama

«Auskunftsrecht – Wie wo was gilt jetzt nun?»

Diese Session soll eine Diskussionsrunde darüber sein, welche Pflichten ein Unternehmen nun genau hat, wenn es ein Auskunftsbegehren erhält. Welchen Grenzen ist das Auskunftsbegehren gesetzt? Welche Daten müssen tatsächlich herausgegeben werden? Wann darf die Auskunft verweigert werden? Müssen wirklich Kopien der Dokumente herausgegeben werden? Kann man auf die Herausgabe von Dokumenten verzichten, wenn die auskunftsersuchende Person bereits über die Informationen verfügt oder selber darauf zugreifen kann? Usw. Die Diskussion soll spontan und locker sein und einen offenen Austausch unter den Teilnehmerinnen anregen.

Rehana Harasgama

Rehana Harasgama ist Expertin im schweizerischen und internationalen Daten-, Datenschutz- und Cybersecurity-Recht. Ausserdem berät sie Klienten in Informations-, Medien- und Technologierecht sowie in anderen regulatorischen Bereichen insbesondere auch beim Einsatz künstlicher Intelligenz und in Bezug auf Plattformregulierung. Sie ist seit 2019 bei Bär & Karrer tätig und leitet gemeinsam mit den Practice Heads das Datenschutzteam von Bär & Karrer, wo sie massgeblich an der Geschäftsentwicklung dieses Bereiches beteiligt ist.

Rehana Harasgama ist auf die Beratung von komplexen Fragenstellungen des Datenaustausches und Datenschutzes spezialisiert, wie z.B. umfassenden grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, der Umsetzung von Privacy-by-Design in neuen Geschäftsmodellen, Datenschutz Due Diligences, der Monetarisierung von Daten, dem Umgang mit Verletzungen der Datensicherheit und der Handhabung von Personendaten von Mitarbeitenden. Zuvor war sie als Data Protection Officer einer der Big Four tätig.

Ausserdem lehrt sie an der Universität St. Gallen und ist im Beirat des IT-Juristinnenvereins

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Neva Yesim Muslu

«Generative KI aus juristischer Sicht»

Erfahren Sie, wie AI technisch funktioniert, welche Bedeutung dies für ihre Schutzfähigkeit hat und welche Aspekte reguliert werden sollten. Neva Muslu bietet Ihnen einfache Antworten auf scheinbar große Fragen und hilft Ihnen, das Potenzial von AI auszuschöpfen. 

Neva Yesim Muslu

Neva Muslu ist Junior Advisor bei der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS AG, einer auf Fragen zum IT-Recht spezialisierten Kanzlei in Zürich und Basel. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz, Sourcing und Vertragsrecht.

Neva hat ihre rechtswissenschaftlichen Studien in Zürich und Luzern absolviert. Sie hat langjährige Erfahrung als Vertragsmanagerin und Projektleiterin. Vor ihrer jetzigen Tätigkeit hat sie in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens in Zürich gearbeitet und dort unter anderem verschiedene Projekte zur Digitalisierung geleitet. Sie unterstützte die Rechtsabteilung ausserdem in mehreren nationalen und internationen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in den USA.

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Giedre Neverauskas

«ChatGPT und Co.: Sind wir ready für AI?»

Seit dem ChatGPT-Boom sind einige Jahre vergangen, aber der Hype um AI hält an. Die AI Technologie beeinflusst zunehmend den Alltag von Anwälten und Rechtssuchenden. Die sich ständig weiterentwickelnden Technologien erhöhen auch den Innovationsdruck auf die Rechtsbranche.

Wie gehe ich mit diesem Thema um? Ist es überhaupt ein Thema für mich? Was erwarten meine Mandanten?

Ziel dieser Session ist es, einen Überblick über die Herausforderungen und Vorteile von AI zu geben und anschliessend gemeinsam zu diskutieren, welche Erfahrungen wir gemacht haben, welche Bedenken wir haben und welche Erfolgserlebnisse wir hatten.

Giedre Neverauskas, Dr. iur. LL.M

Giedre Neverauskas ist Rechtsanwältin bei der Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG und berät nationale und internationale Klienten mit Fokus auf Immaterialgüterrecht, IT/Digital Law, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Als Executive Board Member in Swiss LegalTech Association ist Giedre Neverauskas verantwortlich für den Lawyers Desk und beantwortet gerne Fragen von Kolleginnen und Kollegen zum Thema LegalTech. Als Mitglied des Internet Committee und der AI Working Group der International Trademark Association (INTA) befasst sie sich mit den regulatorischen Herausforderungen von AI. Aufgrund ihrer Erfahrungen als Rechtsanwältin und als Inhouse Cousel eines international tätigen IT-Unternehmens versteht Giedre Neverauskas die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Mandanten und ist in der Lage, diese effizient und bedarfsgerecht zu beraten. Sie ist deutsche Rechtsanwältin, lebt seit 2015 in der Schweiz und praktiziert Schweizer Recht.

Dr. Katharina Schreiber, Session Ideen Speakerin
Dr. Katharina Schreiber

«Recht und Ethik: Das Vorsorgeprinzip in der Regulierung von neuen Technologien»

Das Vorsorgeprinzip, das im europäischen Umweltrecht sowie im internationalen Recht verankert ist und als ethische Handlungsmaxime Anerkennung findet, ist vor allem bei der Regulierung von moderner Biotechnologie umstritten. Am Beispiel der vorsorgebasierten Regulierung von genetisch veränderten Pflanzen widmen wir uns der Frage, inwiefern sowohl die Ethik als auch das Recht Antworten auf die Fragen nach einer angemessenen und ethisch fundierten Regulierung von Zukunftstechnologien bieten.

Dr. Katharina Schreiber

Katharina forschte von 2019-2022 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Cluster of Excellence CIBSS an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. zum Thema «Responsible Science and Technology». Hier lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Frage nach dem Zusammenspiel von Recht und Ethik in der Risikoregulierung von neuen Technologien. Nach Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens ist Katharina als Associate im Bereich Technologierecht und Datenschutz bei der Kanzlei Bär & Karrer tätig. Sie berät Start-Ups, KMUs und börsennotierte Unternehmen vorwiegend zu Datenschutzthemen, Cybersecurity und AI-basierten Implementierungen, bspw. im Bereich Legal Tech.
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